ING Diba
ING-Diba
Zusà¤tzlich ist die ING-DiBa AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Die Höhe der Einlagensicherung richtet sich nach dem Eigenkapital der jeweiligen Bank. Aufgrund der Eigenkapitalausstattung der ING-DiBa sind über diesen Fonds die Einlagen jedes einzelnen Kunden bis zu 1,49 Milliarden Euro pro Kunde abgesichert. Auch hierbei gilt: Bei Gemeinschaftskonten ist jede einzelne Person bis zum Maximalbetrag von 1,49 Milliarden Euro abgesichert.
Die Einlagensicherung gilt für Guthaben auf folgenden Konten:
– Extra-Konto
– Festgeld
– Girokonto
– Sparbrief
– VL-Sparen
– Zinswachstum
Das Sicherungsverfahren bezieht sich nicht auf Wertpapiere im Direkt-Depot. Diese werden von der ING-DiBa nur verwaltet und bleiben somit Ihr Eigentum.
Grundabsicherung
Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung von maximal 100.000 Euro pro Person wird durch die Entschà¤digungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt. Dies ist unabhà¤ngig davon, wie viele Konten die Person bei uns führt und ob es sich dabei um Einzel- oder Gemeinschaftskonten handelt. Für Gemeinschaftskonten bedeutet das: Jeder Kontoinhaber hat einen separaten Anspruch auf Entschà¤digung. Ein Beispiel: Bei zwei Kontoinhabern (z.B. einem Ehepaar) verdoppelt sich die maximale Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung in Summe auf 2 x 100.000=200.000 Euro. Damit abgesichert sind dann jedoch auch gegebenenfalls bestehende Einzelkonten.